Konzept zum Verhalten bei extremer Wetterlage (Sturm, Glatteis)
Rechtliche Grundlage
Runderlass des Kultusministeriums vom 29.05.2015 – BASS 12-52 Nr. 1
„Wird der Unterricht bei [Glatteis, Sturmwarnungen] beeinträchtigt, entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter, ob Schülerinnen und Schülern [...] frei gegeben wird. [...] Die besonderen örtlichen Gegebenheiten der jeweiligen Schule ([...] Schülerbusse) sind zu berücksichtigen. [...] Klassenarbeiten sollen nach Möglichkeit nicht geschrieben werden.“
Grundgedanken/ Zielsetzung
Bei extremen Wetterlagen ist es für uns als Schule wichtig, mehr denn je die Sicherheit unserer Schüler im Blick zu haben. Die meisten unserer Schüler legen ihren Schulweg mit dem Bus zurück. Bei Sturm und Glatteis kann es für sie sehr gefährlich oder gar unmöglich werden, sicher zur Schule und nach Hause zu gelangen.
1. Unterrichtsausfall bei angekündigter extremer Wetterlage
Wird eine entsprechende Unwetterwarnung durch die Notfall-Informations- und Nachrichten-App des Bundes (NINA) ausgesprochen, verkündet die Schulleitung den Unterrichtsausfall für den entsprechenden Schultag am Abend vorher. Die Eltern werden mittels Webseite über den Unterrichtsausfall informiert. Die Eltern werden also gebeten, bei zweifelhaften Wetterlagen, sich am Abend vorher über die Homepage zu informieren. In der Schule ist ein Notfallteam (Trägervertreter, Schulleitung, Hausmeister, Schulsekretärin, evtl. weitere aus der nahen Umgebung von Neuenheerse kommende Kollegen) anwesend, um die entgegen der ausgesprochenen Empfehlung gekommenen Schüler zu betreuen.
2. Verlassen der Schule vor Unterrichtsschluss bei unvorhersehbar auftretender extremer Wetterlage
Tritt im Laufe des Unterrichtsvormittags unvorhersehbar eine gefährliche Wetterlage auf, so gilt zunächst, dass alle Schüler sich im Hauptgebäude aufhalten müssen und dieses auch nicht verlassen dürfen (Schulhof, Sportplätze, Garten sind in dem Fall gesperrt). Wenn möglich müssen unsere Schüler aus der Turnhalle, Aula, Kapelle, Internatsräumen noch zurück ins Haupthaus kommen. Ist es dafür zu spät, gilt es für den Lehrer sich mit dem Sekretariat per Handy in Verbindung zu setzen.
Die Schüler der Sekundarstufe 1 verbleiben ab Bekanntgabe der Gefahrenlage im Klassenverband, das wird auch entsprechend durch den Vertretungsplan geregelt. Die unterrichtenden Kollegen nehmen aus dem im Kopierraum bereitgestellten Ordner „Klassenlisten bei extremer Wetterlage“ die Liste des Kurses, in dem sie unterrichten und notieren auf ihr die Entlassung entsprechender Schüler (Name, Uhrzeit der Entlassung, abgeholt von…, Unterschrift des „Abholers“). Diese Liste verbleibt bei der Klasse und wird vom nachfolgend unterrichtenden Lehrer entsprechend weitergeführt. Am Ende des Schulvormittages sind diese Klassenlisten durch den Lehrer im Sekretariat abzugeben.
Sollten bis Unterrichtsschluss noch nicht alle Schüler abgeholt worden sein und sollten diese auch keine Möglichkeit mehr haben, sicher nach Hause zu kommen, werden sie von einem Notfallteam in der Schule betreut, bis sie gesichert nach Hause geholt werden können. Nach Unterrichtsschluss findet dafür eine Lagebesprechung des Kollegiums statt, bei der individuell beschlossen wird.
Für die Sekundarstufe 2 wird bei oben beschriebener Situation ein Entlassungsbüro eingerichtet, das eine komplette Liste der Oberstufenschüler vorliegen hat. Das Entlassungsbüro bezieht den Raum der Lehrerbibliothek. Hier müssen sich die Schüler abmelden, bevor sie noch vor Unterrichtsschluss die Schule verlassen. Die Kollegen des Entlassungsbüros notieren, wie bei der Sekundarstufe 1 auch, den Zeitpunkt und die gewählte Form des Transportes. Am Ende des Schulvormittags wird auch diese Liste an das Sekretariat weitergegeben. Für die Oberstufenschüler steht selbstverständlich wie für die Schüler der Sekundarstufe 1 das Notfallteam zur Verfügung, sollten sie nicht mehr sicher nach Hause gelangen. Das Entlassungsbüro wird durch die Oberstufenkoordinatorinnen besetzt.