Prinzipien der Leistungsbewertung
Die folgenden Ausführungen beschreiben fachübergreifend den allgemein gültigen Hintergrund der schulischen Leistungsbeurteilung und werden in den einzelnen Fachcurricula im Hinblick auf fachbezogenen Anforderungen konkretisiert.
Den schulrechtlichen Hintergrund für die Leistungsbeurteilung bilden die entsprechenden Ausführungen im Schulgesetz NRW (§ 48) und in den derzeit gültigen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen (APO-SI [§ 6], APO-GOSt [§ 13 bis 15]; konkretisiert und auf einzelne Leistungsniveaus bezogen werden die Leistungserwartungen im Zusammenhang der Curricula der einzelnen Fächer.
Übergeordnete Prämisse der Leistungsbeurteilung am Gymnasium St. Kaspar sind die folgenden Grundsätze:
Die Beurteilung sieht sich dem Ziel einer möglichst passgenauen Förderung jedes einzelnen Schülers verpflichtet. Ihre oberste Zielsetzung ist die Förderung der Entwicklung des Einzelnen zu einer lebensbejahenden, mit umfassenden personalen und fachbezogenen Kompetenzen ausgestatteten Persönlichkeit.
Alle am Prozess der Leistungsbeurteilung beteiligten Personen machen sich immer wieder bewusst, dass sich die Leistungsbeurteilung im Spannungsfeld zwischen der Berücksichtigung der jeweils individuellen Entwicklung des einzelnen Schülers und den Anforderungen der landesweiten Standardisierungserwartungen bewegt. Alle am Prozess der Leistungsbeurteilung beteiligten Personen machen sich immer wieder bewusst, dass es bei der Beurteilung von schulischen Leistungen um das Erfassen und Bewerten einer individuellen Schülerleistung und damit verbunden um Auskunft über den aktuellen Stand eines angestrebten Lernprozesses geht (Es geht nicht um die Beurteilung einer Person.).
Zwingende Voraussetzungen für die sachgerechte Beurteilung jeder individuellen Schülerleistung ist das Beachten der folgenden beiden Aspekte:
- Mit Blick auf die Beurteilung der individuellen Leistungen in den einzelnen Unterrichtsfächern bilden die auf das jeweilige Fach bezogenen differenzierten Leistungserwartungen den jeweiligen Beurteilungshintergrund.
- Die Entwicklung der Schüler ist über einen längeren Zeitraum zu beobachten, um der Gefahr einer kurzfristigen – und damit möglicherweise vorschnellen – Beurteilung zu begegnen.
Damit die Leistungsbeurteilung von den Schülern als hilfreiche Information für ihre schulische Entwicklung genutzt werden kann, ist eine regelmäßige Information über den Leistungsstand erforderlich. Eine Bekanntgabe des Leistungsstandes erfolgt daher in Anlehnung an die entsprechenden Bestimmungen für die gymnasiale Oberstufe auch für den Bereich der Sekundarstufe I in der Regel quartalsweise. Darüber hinaus können am Gymnasium St. Kaspar alle Schüler jederzeit Auskunft über ihren konkreten Leistungsstand erhalten (Eine Ausnahme bilden die letzten zwei Wochen vor der Zeugnisausgabe.).
Dieses Recht auf Information über das aktuelle Leistungsbild in einem Fach steht ebenfalls den Eltern/Erziehungsberechtigten zu. Über die regelmäßigen Sprechtage hinaus (zwei pro Schulhalbjahr) können sich Eltern jederzeit mit der Bitte um ein entsprechendes Leistungs- und Beratungsgespräch an die jeweilige Lehrkraft wenden, zudem bieten alle Lehrer einmal pro Woche eine individuelle Sprechstunde an. Auch Klassenpflegschaftssitzungen können im Sinne einer Information über schulische Leistungserwartungen genutzt werden.
Mit Blick auf eine möglichst hohe Transparenz sind den Schülern die Leistungserwartungen und Beurteilungskriterien im Voraus ausdrücklich aufzuzeigen. Diese geforderte Transparenz bezieht sich sowohl auf den Beurteilungsbereich „Klausuren/Klassenarbeiten“ als auch auf den Beurteilungsbereich „Sonstige Mitarbeit“.
Die Leistungsbeurteilung erfasst alle in einem Schulhalbjahr erbrachten Leistungen und bezieht sich grundsätzlich auf die ausgewiesenen Kompetenzbereiche Sachkompetenz, Methodenkompetenz, Urteilskompetenz, Handlungskompetenz.
Beurteilungsbereich „Klausuren/Klassenarbeiten“
Das vorherige Erarbeiten eines Erwartungshorizontes und in der Sekundarstufe II das Anlehnen an den Beurteilungsbogen und das Punkteschema der schriftlichen Abiturprüfung stellen Transparenz und Nachvollziehbarkeit sicher. Mit Blick auf die Klassenarbeiten im Bereich der Jahrgangsstufen 5 bis 10 (G8: 9) sorgt in der Regel das vorherige Thematisieren des Erwartungshorizontes für Einsicht in die Beurteilungskriterien; auch in diesen Jahrgangsstufen kann ein auf die jeweilige Arbeit ausgerichteter Beurteilungsbogen eine weitere Hilfe mit dem Ziel Transparenz und Offenheit sein. Um eine möglichst hohe Vereinheitlichung innerhalb der jeweiligen Fachschaft selbst zu erreichen, werden Klassenarbeiten/Klausuren und der dazugehörige Beurteilungsbogen innerhalb der einzelnen Fachschaft ausgetauscht und diskutiert.
Beurteilungsbereich „Sonstige Mitarbeit“
Die Leistungsbeurteilung im Bereich der „Sonstigen Mitarbeit“ erfolgt unter Berücksichtigung der individuellen Schülerleistung im Hinblick auf unterschiedliche Beurteilungsbereiche. Die im Folgenden mit dem Vorstellen der einzelnen Beurteilungsbereiche verbundene Aufzählung der möglichen Beurteilungskriterien erfolgt nicht differenziert nach einzelnen Jahrgangsstufen. Bei der Berücksichtigung der einzelnen Kriterien ist dem jeweiligen Entwicklungsstand der Schüler Rechnung zu tragen, so sind z. B. von einem Schüler der Jahrgangsstufe 5 keine mündlichen Leistungen mit Blick auf das Beurteilungskriterium „Metakommunikation“ zu erwarten. Die folgende Aufzählung ist zwar um ein möglichst umfassendes Aufzeigen potentieller Beurteilungskriterien bemüht, erhebt allerdings nicht den Anspruch auf Vollzähligkeit. Sie kann im konkreten Einzelfall gegebenenfalls erweitert werden oder es kann mit Blick auf die individuelle Lernsituation einer konkreten Klasse eine der Lernsituation angepasste Schwerpunktsetzung erfolgen. Wichtig ist, dass dieses Bearbeiten der Leistungserwartungen den Schülern transparent gemacht wird – im Idealfall erfolgt dieses Bearbeiten und Festsetzen der Leistungserwartungen gemeinsam mit der Lerngruppe.
Mündliche Beiträge zum Unterricht
Beurteilungskriterien:
- Qualität und Quantität der Beiträge
- Grad des Erreichens der jeweiligen Kompetenzen)
- Benutzen der Fachsprache
- methodenbezogen „aktives“ Zuhören (Aufmerksamkeit und Konzentration auf den Unterrichtsprozess), metakommunikativ
Einzelarbeit im Unterricht
Beurteilungskriterien:
- zutreffendes Erfassen der Aufgabenstellung
- Qualität und Quantität der Ergebnisse
- Intensität der Arbeit
- angemessenes Zeitmanagement
schriftliche Beiträge zum Unterricht
z.B. Protokolle, strukturiertes Hausarbeitsheft, Materialsammlungen, Lesetagebuch, Lerntagebuch
Beurteilungskriterien:
- Grad des Erreichens der jeweiligen Kompetenzen
- Vollständigkeit
- Ausführlichkeit
- sachlich zutreffend
- Fachsprache
- Herausarbeiten der wesentlichen Aspekte
- sprachliche Richtigkeit
- Grad der Eigenständigkeit
- Form der Darstellung
- den vereinbarten Darbietungskriterien entsprechend
- visuelle Gestaltung
Beiträge zu eigenverantwortlichen Arbeitsformen
z.B. Beitrag zu Partner-/Gruppenarbeiten, Erstellen und Vortragen von Referaten und Präsentationen, Teilnahme an Rollenspielen Beurteilungskriterien:
- Grad des Erreichens der jeweiligen Kompetenzen
- zutreffendes Erfassen der Aufgabenstellung
- Beachten von Regeln/Aspekten der Teamarbeit, Intensität der gemeinsamen Arbeit
- Qualität und Quantität der Ergebnisse
- angemessenes Zeitmanagement
- zutreffendes Auswerten des Informationsmaterials
- fachliche Korrektheit
- Einhalten der Absprachen über die Prinzipien des wissenschaftlichen Arbeitens
- sprachliche Richtigkeit
- Umgehen mit Fragen/Einwänden
- Darbietungsform (reiner Vortrag, bildschirmgestützte Präsentation, adressatenbezogen, methodisch variabel)
Schriftliche Übung
kann im Anschluss an eine Unterrichtseinheit geschrieben werden Die Beurteilung erfolgt nach vorher festgelegten und transparent gemachten Kriterien.