Erprobungsstufe
Erprobungsstufenkoordination
Mareike Clarke |
Mit dem Beginn der 5. Jahrgangsstufe treten die Schülerinnen und Schüler in die sogenannte „Erprobungsstufe“ ein, die die Klassen 5 und 6 umfasst.
„Die Erprobungsstufe dient der Erprobung, Förderung und Beobachtung der Schülerinnen und Schüler, um in Zusammenarbeit mit den Eltern die Entscheidung über die Eignung der Schülerinnen und Schüler für die gewählte Schulform sicherer zu machen." (Auszug aus dem Schulgesetz)
Die Erprobungsstufe soll zeigen, ob die gewählte Schulform für das Kind die richtige ist. Auf drei Erprobungsstufenkonferenzen je Jahrgangsstufe tauschen sich die Lehrerinnen und Lehrer der entsprechenden Klassen 5 und 6 darüber aus, wie sich das einzelne Kind entwickelt und wie es im Bedarfsfall gefördert werden kann.
Die Erprobungsstufe dauert zwei Jahre, in denen die Schülerinnen und Schüler behutsam an die besonderen Arbeitsmethoden und Lerninhalte des Gymnasiums herangeführt werden und in der zugleich eine intensive pädagogische Begleitung erfolgt. An St. Kaspar wird den Schülerinnen und Schülern in speziell ausgewiesenen Lernzeiten individuelles Lernen im eigenen Tempo ermöglicht. In der Glaubenswerkstatt geht es um das Miteinander in der Klasse. Die „Bläserklasse“ und das Konzept „Auf die Bühne“ eröffnen den Schülerinnen und Schülern Möglichkeiten, sich im künstlerischen Bereich zu üben.
Mit dem Ende der Klasse 6 ist für die Schülerinnen und Schüler auch das Ende der Erprobungsstufe erreicht. Etwa sechs Wochen vor dem Ende des Schuljahres schauen die Lehrerinnen und Lehrer der Jahrgangsstufe 6 noch einmal genau auf jede einzelne Schülerin, jeden einzelnen Schüler und geben Informationen zum Lern- und Leistungsverhalten. Im Regelfall wird dann bestätigt, dass die Schülerin bzw. der Schüler am Gymnasium den richtigen Platz gefunden hat und problemlos in die nächste Klasse übergehen kann. Wenn sich in Einzelfällen Probleme auftun, spricht die Erprobungsstufenkonferenz gegebenenfalls eine Empfehlung aus, die die Möglichkeit einer Wiederholung der Klasse oder eines Schulwechsels beinhaltet. In einem solchen Fall werden die Eltern benachrichtigt und beraten.
Die Versetzungsordnung sieht keine Nachprüfungen vor.