Hausaufgabenkonzept
Das vorliegende Hausaufgabenkonzept wurde gemeinsam von Vertreter*innen der Schülerschaft, der Lehrerschaft und der Elternschaft des Gymnasiums St. Kaspar entwickelt. Es ist Ausdruck des miteinander geteilten Willens, einheitliche, verbindliche und transparente Hausaufgabenregelungen zu formulieren. Aus diesen Regelungen ergeben sich für alle Beteiligten gleichermaßen als pädagogisch sinnvoll erachtete Rechte und Pflichten; mitzudenken ist jedoch zugleich immer die Möglichkeit bzw. Notwendigkeit individueller Differenzierung und Förderung von Schüler*innen.
Das Konzept wurde von der Lehrerkonferenz zu Beginn des laufenden Schuljahres 2020/21 verabschiedet. Nach einer Testphase soll es Ende des Schuljahres auch der Schulkonferenz vorgelegt werden.
- Rechtliche Grundlagen
- Rechtliche Grundlagen sind
- die Regelungen im Kirchlichen Schulgesetz für das Gymnasium St. Kaspar vom 31.01.2017:
- § 3 Schüler, Abs. (2) b): „Jeder Schüler hat [...] insbesondere die Pflicht [...] sich auf den Unterricht vorzubereiten, sich aktiv daran zu beteiligen, die geforderten Arbeiten anzufertigen und die Hausaufgaben zu erledigen“.
- § 19 Hausaufgaben: „Hausaufgaben ergänzen die Arbeit im Unterricht. Sie dienen zur Festigung und Sicherung des im Unterricht Erarbeiteten sowie zur Vorbereitung des Unterrichts. Sie sollen zur selbständigen Arbeit hinführen. Hausaufgaben müssen in ihrem Schwierigkeitsgrad und ihrem Umfang die Leistungsfähigkeit der Schüler berücksichtigen und von diesen ohne fremde Hilfe in angemessener Zeit gelöst werden können.“
- § 34 Schulkonferenz, Abs. (2) i): „Die Schulkonferenz [...] entscheidet im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen [über] [...]: Grundsätze zur zeitlichen Koordinierung von Hausaufgaben und Leistungsüberprüfungen“.
- die auf den geltenden Fassungen von APO-SI, APO-GOSt sowie den entsprechenden Kernlehrplänen basierenden schulinternen Regelungen zur Relevanz von Hausaufgaben in den einzelnen Fächern.
- Grundorientierung geben darüber hinaus die entsprechenden Regelungen des RdErl vom 05.05.2015 (BASS 12-63 Nr. 3), 4. Hausaufgaben, gemäß 5.2: „Den Ersatzschulen wird empfohlen, nach diesem Erlass zu verfahren.“
- Pädagogische Grundsätze und Orientierungspunkte
- Hausaufgaben sollen die individuelle Förderung unterstützen.
- Sie können dazu dienen, das im Unterricht Erarbeitete einzuprägen, einzuüben und anzuwenden.
- Sie müssen aus dem Unterricht erwachsen und wieder zu ihm führen, in ihrem Schwierigkeitsgrad und Umfang die Leistungsfähigkeit, Belastbarkeit und Neigungen der Schüler*innen, soweit möglich, individuell berücksichtigen und von diesen selbstständig ohne fremde Hilfe in den nachfolgend genannten Zeiten erledigt werden können.
- Sie dürfen nicht dazu dienen, Fachunterricht zu verlängern, zu ersetzen oder zu kompensieren oder die Schüler*innen zu disziplinieren.
- Die Lehrkräfte berücksichtigen beim individuellen Hausaufgabenumfang, ob die Schüler*innen insbesondere durch Referate, Vorbereitungen auf Klassenarbeiten und Prüfungen und andere Aufgaben zusätzlich gefordert sind.
- Grundsätzlich zu berücksichtigen ist, dass viele Schüler*innen des Gymnasiums St. Kaspar Fahrschüler*innen sind. Entsprechend soll die Zeit des Rückwegs von der Schule bis zum Wohnort der Schüler*innen bei der zeitlichen Bemessung der Hausaufgabenbelastung entsprechende Beachtung finden.
- Zur angemessenen Steuerung der Hausaufgabenbelastung erscheint eine regelmäßige Evaluation als notwendig und sinnvoll. In der Sekundarstufe I sollte die Evaluation jedes Halbjahr im Umfang von zehn Regelschultagen innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Wochen durchgeführt werden. Durchführung und Auswertung obliegen grundsätzlich der jeweiligen Klassenleitung. Zur Organisation bzw. Koordination der verschiedenen Evaluationen in der Sekundarstufe I werden zwei Personen durch die Lehrerkonferenz für einen Zeitraum von jeweils zwei Schuljahren bestimmt. In der Sekundarstufe II ist für eine regelmäßige Evaluation der einzelnen Kurse die jeweilige Kursleitung verantwortlich. Diese Evaluation kann in mündlicher oder schriftlicher Form erfolgen.
- Hausaufgabenregelung für die Sekundarstufe I
- Hausaufgaben werden regelmäßig kontrolliert und für die weitere Arbeit im Unterricht ausgewertet. Sie werden nicht benotet, finden jedoch Anerkennung. Zudem kann der Inhalt der Hausaufgaben Gegenstand einer kurzen, benoteten Leistungsüberprüfung sein.
- Der Umfang der schriftlichen Hausaufgaben insgesamt an einem Tag sollte in der Regel folgende Zeiten nicht überschreiten:
- für die Klassen 5 bis 7: 60 Minuten,
- für die Klassen 8 und 9: 75 Minuten,
- für die Klasse 10 (G9): 90 Minuten.
- An Tagen mit Nachmittagsunterricht werden keine schriftlichen Hausaufgaben für den folgenden Tag aufgegeben. Der Nachmittagsunterricht beginnt mit der 5. Stunde (nach 67,5 Minuten-Takt).
- Die Fachlehrer*innen stellen zudem sicher, dass keine schriftlichen Hausaufgaben am Wochenende oder an Feiertagen erledigt werden müssen.
- Abweichend von den zuvor genannten Regelungen können nicht-schriftliche Hausaufgaben (z.B. das regelmäßige Lernen oder Wiederholen von Vokabeln im Fremdsprachenunterricht) in einem zeitlich und pädagogisch vertretbaren Rahmen hinzukommen.
- Im Blick auf die Wahrung des festgelegten Umfangs der Hausaufgaben gibt es prinzipiell einen Vorrang der Fächer mit Klassenarbeiten gegenüber den in diesem Sinne nicht-schriftlichen Fächern bei der Vergabe von Hausaufgaben.
- Zu berücksichtigen ist eine unterrichtliche Mehrbelastung der Schüler*innen durch entsprechende Wahlpflichtfächer (z.B. eine zusätzliche Stunde in der Bläserklasse oder in Französisch) oder anderen zusätzlichen Regelunterricht (z.B. Förderunterricht im schulischen Rahmen).
- Bei der Vergabe der Hausaufgaben ist zudem eine Mehrbelastung der Schüler*innen durch außerunterrichtliches Engagement (z.B. Krippenspiel, Musical, Klassenpatenschaft, Schulsanitätsdienst, schulische Sportwettkämpfe) zu berücksichtigen.
- Im Falle einer Erkrankung liegt es grundsätzlich im Ermessen der Schüler*in sowie der Erziehungsberechtigten, Hausaufgaben während dieser Erkrankung zu bearbeiten.
- Versäumte Unterrichtsinhalte sollen in der Regel nachgearbeitet werden, jedoch zeitlich und pädagogisch begründbar sein und im Einklang mit den weiteren Regelungen des Hausaufgabenkonzepts stehen.
- Die Fachlehrer*innen bzw. gegebenenfalls die Klassenlehrer*innen sollen sich entsprechend der oben genannten Regelungen untereinander regelmäßig abstimmen.
- Hausaufgaben gelten dann als verbindlich erteilt, wenn sie im Klassenbuch eingetragen sind. Im Falle klassenübergreifenden Kursunterrichts kann abweichend, jedoch für alle Beteiligten transparent und regelhaft verfahren werden.
- Hausaufgabenregelung für die Sekundarstufe II
- Hausaufgaben selbst werden nicht benotet, ebenso ist ihre Nichtanfertigung auch nicht zu bewerten. Der Inhalt der Hausaufgaben kann jedoch Gegenstand einer kurzen, benoteten Leistungsüberprüfung sein.
- Berücksichtigt werden sollte eine erhöhte Unterrichts- bzw. Arbeitsbelastung an bestimmten Unterrichtstagen, der nach Möglichkeit durch eine dafür sensible Verteilung der Hausaufgaben in der Woche Rechnung zu tragen ist.
- Die Mehrbelastung von Schüler*innen durch außerunterrichtliches Engagement ist von diesen gegenüber der jeweiligen Kursleitung frühzeitig anzuzeigen. Es liegt im Ermessen der Kursleitung, entsprechende Erleichterungen bei den Hausaufgaben zu ermöglichen.
- Im Falle einer Erkrankung liegt es grundsätzlich im Ermessen der Schüler*in und bis zur Volljährigkeit im Ermessen der Erziehungsberechtigten, Hausaufgaben während dieser Erkrankung zu bearbeiten.
- Unberührt von den obigen Regelungen bleibt die Pflicht zur selbstständigen Nacharbeit versäumter Unterrichtsinhalte.
- Beschluss und Änderung des Hausaufgabenkonzepts Über Beschluss und Änderung des Hausaufgabenkonzepts entscheidet die Schulkonferenz.
- Transparenz und Zugänglichkeit des Hausaufgabenkonzepts Transparenz und Zugänglichkeit des Hausaufgabenkonzepts für Schüler*innen, Lehrer*innen und Eltern werden durchgehend sichergestellt.