Konzept zum Verhalten bei extremer Wetterlage (Sturm, Glatteis)
Rechtliche Grundlage
Runderlass des Kultusministeriums vom 10.10.2022 – BASS 18-29 Nr. 9
„Bei Unwetterlagen [extrem anhaltender heftiger Starkregen, schwere Sturmböen bis hin zu Orkanböen, schwere bis extreme Gewitter, extrem starker Schneefall, Glatteis] sollen in Abhängigkeit vom jeweiligen Unwetterereignis zum Schutz der Schülerinnen und Schüler einheitliche und verbindliche schulische Maßnahmen, insbesondere ein Ruhen des Präsenzbetriebs, veranlasst werden. […] Die Schülerinnen und Schüler erfüllen ihre Pflicht aus dem Schulverhältnis durch die Teilnahme an dem von der Schulleitung eingerichteten Distanzunterricht in digitaler Form oder durch Bearbeiten der bereitgestellten Aufgaben. […] Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern, die sich in einem Schulpraktikum befinden, entscheiden die Eltern, ob der Weg zur Arbeitsstelle unwetterbedingt gefahrlos möglich ist.“
1. Unterrichtsausfall bei angekündigter extremer Wetterlage
Die Entscheidung der regionalen Koordinierungsgruppe Unwetter oder des Schulträgers über das Ruhen des Präsenzbetriebs zum Schutz der Schülerinnen und Schüler wird am Abend vorher über unsere Webseite bekanntgegeben. Die Eltern werden also gebeten, bei zweifelhaften Wetterlagen, sich am Abend vorher über die Homepage zu informieren. In der Schule ist ein Notfallteam (Trägervertreter, Schulleitung, Hausmeister, Schulsekretärin, evtl. weitere aus der nahen Umgebung von Neuenheerse kommende Kolleg:innen) anwesend, um die entgegen der ausgesprochenen Empfehlung gekommenen Schüler:innen zu betreuen.
2. Verlassen der Schule vor Unterrichtsschluss bei unvorhersehbar auftretender extremer Wetterlage
Tritt im Laufe des Unterrichtsvormittags unvorhersehbar eine gefährliche Wetterlage auf, so gilt zunächst, dass alle Schüler:innen sich im Hauptgebäude aufhalten müssen und dieses auch nicht verlassen dürfen (Schulhof, Sportplätze, Garten sind in dem Fall gesperrt). Wenn möglich müssen unsere Schüler:innen aus der Turnhalle, Aula, Kapelle, Internatsräumen noch zurück ins Haupthaus kommen. Ist es dafür zu spät, gilt es für die Lehrperson sich mit dem Sekretariat in Verbindung zu setzen.
Die Schüler:innen der Sekundarstufe I verbleiben ab Bekanntgabe der Gefahrenlage im Klassenverband, das wird auch entsprechend durch den Vertretungsplan geregelt. Die unterrichtenden Kolleg:innen nehmen aus dem im Kopierraum bereitgestellten Ordner „Klassenlisten bei extremer Wetterlage“ die Liste des Kurses, in dem sie unterrichten und notieren auf ihr die Entlassung entsprechender Schüler:innen (Name, Uhrzeit der Entlassung, abgeholt von…, Unterschrift des „Abholers“). Diese Liste verbleibt bei der Klasse und wird von der nachfolgend unterrichtenden Lehrkraft entsprechend weitergeführt. Am Ende des Schulvormittages sind diese Klassenlisten im Sekretariat abzugeben.
Sollten bis Unterrichtsschluss noch nicht alle Schüler:innen abgeholt worden sein und diese auch keine Möglichkeit mehr haben, sicher nach Hause zu kommen, werden sie von einem Notfallteam in der Schule betreut, bis sie gesichert nach Hause geholt werden können. Nach Unterrichtsschluss findet dafür eine Lagebesprechung des Kollegiums statt, bei der individuell beschlossen wird.
Für die Sekundarstufe II wird bei oben beschriebener Situation ein Entlassungsbüro eingerichtet, das eine Liste der Oberstufenschüler:innen vorliegen hat. Das Entlassungsbüro bezieht den Raum der Lehrerbibliothek. Hier müssen sich die Schüler:innen abmelden, bevor sie noch vor Unterrichtsschluss die Schule verlassen. Die Kolleg:innen des Entlassungsbüros notieren, wie bei der Sekundarstufe I auch, den Zeitpunkt und die gewählte Form des Transportes. Am Ende des Schulvormittags wird auch diese Liste an das Sekretariat weitergegeben. Für die Oberstufenschüler:innen steht selbstverständlich, wie für die Schüler:innen der Sekundarstufe I, das Notfallteam zur Verfügung, sollten sie nicht mehr sicher nach Hause gelangen. Das Entlassungsbüro wird durch die Oberstufenkoordination besetzt.