Die Anklage & Genehmigung
Wie schon in dem Text "Todesfall?!" berichtet, hatte der ADAC Bielefeld eine Klage eingereicht.
Damit wollte er erwirken, dass es für die nächsten Rennen ebenfalls eine Genehmigung geben wird.
Somit kämpfte der ADAC Bielefeld für die Durchführung des Bergrennens.
Der ADAC Bielefeld reichte am 31. Juli 1991 sogar einen Antrag für die Erlaubnis der kommenden
3 Jahre ein. Der Antragsgegner war der Stadtdirektor von Höxter. Es kam aber noch etwas sehr viel
interessanteres heraus. Man würde natürlich denken, dass der Grund für die nicht erteilte
Genehmigung, der Unfall des Weser-Egge-Rallye wäre. Dieser wurde auch erwähnt, aber viel
mehr Argumente bauen sich auf die Themen Verkehrssicherheit, welche natürlich auch mit dem
Unfall zusammenhängen, und Naturschutz. Denn ein großer Teil der Strecke verlaufe durch ein
Landschaftsschutzgebiet, dort sollte die Luftverschmutzung und die Lärmeinwirkung am
geringsten gehalten werden. Es sollte auch mehr Landschaftspflege geben.
Deshalb bekam der
ADAC Bielefeld am 25.1.1991 einen negativen Bescheid, dass die Rennen bis 1993 verboten
wurden. Dies wurde mit der Aussage „Die Atmosphäre bei Motorsportveranstaltungen vermittele
Gefährdungsmomente hinsichtlich der Verkehrssicherheit. Sie sei geeignet die gesetzlichen
Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung - insbesondere Rücksichtnahme und defensives Fahren -
im öffentlichen Straßenverkehr außer acht zu lassen. Die „sportlichen“ Fahrweisen würden später
sowohl von den Teilnehmern als auch von den Zuschauern im Straßenverkehr nachvollzogen“ aus der Anklage
begründet.
Doch da viele Genehmigungen von anderen Motorsport-Rennen ebenfalls entzogen
worden sind, warum wurde nicht sofort im Jahr 1990 vor dem 24. Weser-Bergpreis gesagt, dass
es durch den Unfall keine weiteren Rennen mehr geben wird. Natürlich war bereits eine Genehmigung
für das Bergrennen in Höxter ausgestellt worden, doch wegen eines Unfalls bei dem ein
Zuschauer starb, könnte man diese doch wieder entziehen. Also warum wurde erst ein Jahr
später, durch Erich Lawynda eine 2.Abstimmung einberufen, weshalb das Bergrennen
schlussendlich aufgehört hat zu existieren?
Aus diesem Grund hat der Antragsteller am 15.2.1991
einen Widerspruch erhoben, der wurde allerdings am 26.4.1991 (2.5.1991 zugestellt) abgelehnt.
Wie bereits erwähnt wollte der ADAC nicht kampflos aufgeben. Weshalb er am 1.Juni.1991 eine Klage
erhoben hat, um das Verbot aufzuheben und um den Kreis Höxter zu verpflichten die
Genehmigung für die nächsten 3 Jahre auszustellen.
Am 6.6.1991 hat der ADAC Bielefeld nach
Rechtsschutz gesucht und dem Antragsgegner durch eine einstweilige Anordnung dazu
verpflichtet die Erlaubnis für den 24. und 25. August 1991 zu erteilen. Aber die Stadt Höxter hat sich
anders entschieden, der Antrag wurde abgelehnt.
Außerdem musste der ADAC alle Kosten des
Verfahrens übernehmen und zusätzlich noch 3.000 D-Mark als Streitwert bezahlen. Denn der
ADAC hätte nicht auf eine Erlaubnis bestehen dürfen, schließlich würde die Absicht die Natur
schützen zu wollen hierzu ausreichen. Denn auch wenn der stellvertretende Bürgermeister und
Ratsmitglied Erich Lawynda durch die Anklage befangen schien, wurde dieses Argument nicht
genutzt um Misstrauen gegen die 2. Abstimmung zu erzeugen. Also wurde abschließend die Erlaubnis fürs Jahr
1991 abgelehnt und somit wurde das Aus für das vorerst letzte Bergrennen besiegelt.
Des
Weiteren wurden sehr viele Menschen, Motorsportfans und Zuschauer enttäuscht. Denn
diese hatten fest mit den nächsten Rennen gerechnet und hofften darauf, dass sie trotz der
Anklage die Fahrer, das Programm und natürlich das offizielle Rennen genießen könnten. Doch
auch wenn sie sicherlich traurig und voller Wut waren, haben sie sicher nicht erwartet, dass das Rennen für 20 Jahre ausgesetzt wurde.
Wann sollte das nächste Bergrennen auf der L 890 stattfinden? (Weitere
Informationen dazu findet ihr unter „damals vs. heute.“)(Quelle: Anklagebericht)