Die Anklage & Genehmigung

Wie schon in dem Text "Todesfall?!" berichtet, hatte der ADAC Bielefeld eine Klage eingereicht. Damit wollte er erwirken, dass es für die nächsten Rennen ebenfalls eine Genehmigung geben wird. Somit kämpfte der ADAC Bielefeld für die Durchführung des Bergrennens.

Der ADAC Bielefeld reichte am 31. Juli 1991 sogar einen Antrag für die Erlaubnis der kommenden 3 Jahre ein. Der Antragsgegner war der Stadtdirektor von Höxter. Es kam aber noch etwas sehr viel interessanteres heraus. Man würde natürlich denken, dass der Grund für die nicht erteilte Genehmigung, der Unfall des Weser-Egge-Rallye wäre. Dieser wurde auch erwähnt, aber viel mehr Argumente bauen sich auf die Themen Verkehrssicherheit, welche natürlich auch mit dem Unfall zusammenhängen, und Naturschutz. Denn ein großer Teil der Strecke verlaufe durch ein Landschaftsschutzgebiet, dort sollte die Luftverschmutzung und die Lärmeinwirkung am geringsten gehalten werden. Es sollte auch mehr Landschaftspflege geben.

Deshalb bekam der ADAC Bielefeld am 25.1.1991 einen negativen Bescheid, dass die Rennen bis 1993 verboten wurden. Dies wurde mit der Aussage „Die Atmosphäre bei Motorsportveranstaltungen vermittele Gefährdungsmomente hinsichtlich der Verkehrssicherheit. Sie sei geeignet die gesetzlichen Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung - insbesondere Rücksichtnahme und defensives Fahren - im öffentlichen Straßenverkehr außer acht zu lassen. Die „sportlichen“ Fahrweisen würden später sowohl von den Teilnehmern als auch von den Zuschauern im Straßenverkehr nachvollzogen“ aus der Anklage begründet.

Doch da viele Genehmigungen von anderen Motorsport-Rennen ebenfalls entzogen worden sind, warum wurde nicht sofort im Jahr 1990 vor dem 24. Weser-Bergpreis gesagt, dass es durch den Unfall keine weiteren Rennen mehr geben wird. Natürlich war bereits eine Genehmigung für das Bergrennen in Höxter ausgestellt worden, doch wegen eines Unfalls bei dem ein Zuschauer starb, könnte man diese doch wieder entziehen. Also warum wurde erst ein Jahr später, durch Erich Lawynda eine 2.Abstimmung einberufen, weshalb das Bergrennen schlussendlich aufgehört hat zu existieren?

Aus diesem Grund hat der Antragsteller am 15.2.1991 einen Widerspruch erhoben, der wurde allerdings am 26.4.1991 (2.5.1991 zugestellt) abgelehnt.

Wie bereits erwähnt wollte der ADAC nicht kampflos aufgeben. Weshalb er am 1.Juni.1991 eine Klage erhoben hat, um das Verbot aufzuheben und um den Kreis Höxter zu verpflichten die Genehmigung für die nächsten 3 Jahre auszustellen.

Am 6.6.1991 hat der ADAC Bielefeld nach Rechtsschutz gesucht und dem Antragsgegner durch eine einstweilige Anordnung dazu verpflichtet die Erlaubnis für den 24. und 25. August 1991 zu erteilen. Aber die Stadt Höxter hat sich anders entschieden, der Antrag wurde abgelehnt.

Außerdem musste der ADAC alle Kosten des Verfahrens übernehmen und zusätzlich noch 3.000 D-Mark als Streitwert bezahlen. Denn der ADAC hätte nicht auf eine Erlaubnis bestehen dürfen, schließlich würde die Absicht die Natur schützen zu wollen hierzu ausreichen. Denn auch wenn der stellvertretende Bürgermeister und Ratsmitglied Erich Lawynda durch die Anklage befangen schien, wurde dieses Argument nicht genutzt um Misstrauen gegen die 2. Abstimmung zu erzeugen. Also wurde abschließend die Erlaubnis fürs Jahr 1991 abgelehnt und somit wurde das Aus für das vorerst letzte Bergrennen besiegelt.

Des Weiteren wurden sehr viele Menschen, Motorsportfans und Zuschauer enttäuscht. Denn diese hatten fest mit den nächsten Rennen gerechnet und hofften darauf, dass sie trotz der Anklage die Fahrer, das Programm und natürlich das offizielle Rennen genießen könnten. Doch auch wenn sie sicherlich traurig und voller Wut waren, haben sie sicher nicht erwartet, dass das Rennen für 20 Jahre ausgesetzt wurde.

Wann sollte das nächste Bergrennen auf der L 890 stattfinden? (Weitere Informationen dazu findet ihr unter „damals vs. heute.“)(Quelle: Anklagebericht)